EU-Beamter

EU-Beamte oder Beamte der Gemeinschaft sind Bedienstete der Europäischen Union, die bei einem der Organe der Gemeinschaften durch eine Urkunde der Anstellungsbehörde dieses Organs nach den Vorschriften des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften unter Einweisung in eine Dauerplanstelle zum Beamten ernannt worden sind.[1]

Sie nehmen unterschiedliche Aufgaben wahr und prüfen beispielsweise EU-Beitrittskandidaten und erstatten Bericht. Die Beamten arbeiten etwa für die Europäische Kommission, das Europäische Parlament oder den Rat, in dem die Mitgliedstaaten vertreten sind. Sie genießen Immunität in Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amtes. EU-Beamte sind je nach ihrer Behörde mit der Ausführung und Kontrolle von europäischem Recht betraut und arbeiten dabei oft mit den Mitgliedstaaten zusammen. So überwacht die Kommission die Einhaltung der EU-Verträge und kann dabei gegen Unternehmen ebenso rechtlich vorgehen wie gegen einzelne Regierungen.

Die EU-Beamten gehören zum europäischen öffentlichen Dienst.

  1. Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften. Abgerufen am 28. August 2024.

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